Tel. 03741/4237150 | Fax. 03741/4237151
E-Mail: kontakt@sibexpert.de

Виза в Казахстан

BEI DEM KAUF DES FLUGTICKETS IN UNSERER FIRMA WIRD EIN PREISNACHLASS  VON 10 EURO AUF ALLE VISATARIFE GEWÄHRT

 

Einreisebestimmungen ( Stand: 02.07.2014 )

Liberalisierung des Visa-Regimes

Die Republik Kasachstan hat das Visaregime für Staatsbürger von Australien, Ungarn, Italien, Monaco, Belgien, Spanien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Malaysia, Vereinigte Arabische Emirate, Singapur, Großbritannien, Vereinigte Staaten von Amerika, Deutschland, Finnland, Frankreich, Schweiz und Japan einseitig aufgehoben.

In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder im Zeitraum vom 16. Juli 2015 bis 31. Dezember 2017 in Kasachstan ohne Visum bis zu 15 Tagen aufhalten.
Sollte eine begründete Notwendigkeit des weiteren Aufenthaltes der Investoren und der Geschäftsleute der o.g. Länder in der Republik Kasachstan über 15 Tage bestehen, so können sie ein Visum der Kategorie “Geschäftsvisum” bei den Innenbehörden der Republik Kasachstan (Migrationspolizei) beantragen. Sollten die Investoren in der Republik Kasachstan auf längere Zeit aufhalten, so können sie ein Visum der Kategorie «Investitionsvisum» im Außenministerium der Republik Kasachstan beantragen.

Quelle: www.botschaft-kasachstan.de

 

Um das Visum für Kasachstan zu beantragen, bitte senden Sie uns folgende Antragsunterlagen zu:

  • ein gültiger Reisepass (Original, keine Kopie, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit dem Lichtbild)
    Der Reisepass soll mindestens 6  Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite enthalten.

 

Meldepflicht: Bei Aufenthalten von mehr als 5 Tagen müssen sich alle Ausländer innerhalb von 5 Tagen bei der UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registrieren lassen. Zu beachten ist hierbei, dass sich Reisende an jedem Ort Kasachstans registrieren lassen müssen. Eine Registrierung nur am Ankunftsort genügt nicht.

Wenn es sich um eine Geschäftsreise handelt, muss der Pass durch den kasachischen Geschäftspartner, der im Sichtvermerk als „aufnehmende Person/Firma in Kasachstan“ verzeichnet ist, registriert werden. Der Geschäftspartner haftet für den weiteren Aufenthalt auf dem Territorium Kasachstans bis zur Ausreise; bei Privatreisen werden die Besucher bei den Behörden des Innenministeriums von der einladenden Person registriert; bei touristischen Aufenthalten können sich Reisende in Hotels registrieren lassen.

 

Visagebühren für Staatsangehörige von Deutschland, Frankreich, Finnland, Italien Lichtenstein Österreich, Spanien.

Visumgebühren sind ab 01.02.2015 gültig.

 

*****Bitte beachten Sie, dass wegen des Streikes der Deutschen Post, die Pässe bis zum 31.08.2015 mit der Versandart “Express” (Kosten : EUR 12) versandt werden.*****

Konsulat Art

Aufenthaltsdauer

Bearbeitungszeit   ( Arbeitstage)

10

2-3

Touristenvisum*

Bis 30 Tage

65 €

140 €

Touristenvisum 2-mal*

Bis 60 Tage
(von maximal 30 Tagen bei jeder Einreise)

85 €

160 €

Transit 1-mal/2-mal*

bis 5 Tage

60/90 €

115/140 €

Private*

Bis 90 Tage

80 €

135 €

Geschäftlich 1-mal

Bis 30 Tage

90 €

140 €

Konsulat Art

Aufenthaltsdauer

Bearbeitungszeit ( Arbeitstage)

28

12-15

Geschäftlich 1-mal (mit unsere Einladung)

bis 90 Tage
(von maximal 30 Tagen bei jeder Einreise)

140 €

190 €

Geschäftlich 2-mal (mit unsere Einladung)

bis 90 Tage
(von maximal 30 Tagen bei jeder Einreise)

165 €

220 €

Geschäftlich 3-mal (mit unsere Einladung)

bis 90 Tage
(von maximal 30 Tagen bei jeder Einreise)

210 €

270 €

Geschäftlich mehrmaliges (mit unsere Einladung)

6/12 Monaten
(von maximal 30 Tagen bei jeder Einreise und 120 Tage pro Jahr)

350/380 €

490/510 €

* Kinder bis 16 Jahre erhalten 50% Rabatt.