Виза в Россию
BEI DEM KAUF DES FLUGTICKETS IN UNSERER FIRMA WIRD EIN PREISNACHLASS VON 10 EURO AUF ALLE VISATARIFE GEWÄHRT
Einreisebestimmungen ( Stand: 08.01.2013 )
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 1. November 2010 sind für deutsche Staatsbürger aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit die Veränderungen des Beantragungsverfahrens von einigen Arten von Visa eingeführt.
Für die Beantragung von Visa für Privat- oder Touristen- Reise werden bei der Antragstellung der Auszug von der Bankrechnung oder andere Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung /im Original/, Registrierung der eigenen Firma /Original mit einfacher Kopie/, Nachweis von Wohneigentum usw.).
Für die Beantragung von Visa für Geschäftsreisen werden verlangt:
– Bei selbständig Erwerbstätigen) Vorlage und Kopie der Registrierung der eigenen Firma;
– Bei Angestellten oder Arbeitern) Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben.
Für die Antragstellung senden Sie uns bitte folgende Antragsunterlagen:
- Ein vollständig am Computer ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular mit dem aufgeklebten Lichtbild.
Ab dem 8. Januar 2013 beginnt die Konsularabteilung der Botschaft bei der Visaerteilung die elektronischen Visumanträge zu bearbeiten. Die obengenannten Visumanträge werden von den Antragstellern in Englischer oder Russischer Sprache auf der Sonderwebseite der Konsularabteilung des Auswärtigen Amtes der Russischen Föderation http://visa.kdmid.ru ausgefüllt und ausgedruckt. - Ein gültiger Reisepass (Original, keine Kopie, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit dem Lichtbild).Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite enthalten.
- Ein Nachweis der Auslandskrankenversicheru
ng. Eine Reisekrankenversicherung muss entsprechend den Vorschriften der Regierungsverordnung Nr. 1488 vom 11. Dezember 1998, “Über die Krankenversicherungspflic ht der Staatsbürger von USA und ausländischer Bürger von anderen Staaten” aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit, ausgestellt werden. - Versicherungspolicen, schriftliche Bestätigungen müssen folgende Informationen enthalten:
1. Datum des Versicherungsabschlusses
2. Police-Nr.
3. Familien- und Vornahme des Versicherungsnehmers
4. Angaben des Versicherers
5. Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer auf dem Territorium Rußlands im Falle der Ausstellung eines 1- bzw. 2-fachen Visums und im Falle eines Mehrfachvisums die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken.
6. Eine Übersicht der versicherten medizinischen und Krankentransport-leistungen, einschließlich der Überführung der sterblichen Überreste. Vergleichen Sie bitte mit der Übersicht der medizinischen Leistungen, die von der russischen Gesetzgebung gefordert wird.
7. Die Deckungssumme darf nicht unter 30 000 EUR sein.
8. Territorialer Gültigkeitsraum (gesamte Welt, einschließlich Rußland; Europa, einschließlich Rußland usw.; Vorrang hat die garantierte Gültigkeit in Rußland)
9. Unterschrift des Versicherungsnehmers.Zur Bearbeitung entgegengenommen werden können nur Versicherungspolicen der ausländischen Versicherungsgesellschaften, die einen Anerkennungsvertrag mit russischen Versicherungsgesellschaft en abgeschlossen haben, die wiederum über eine Lizenz zur Ausübung dieser Art von Versicherungsdienstleistu ngen verfügen, oder mit Service- bzw. Assistenzgesellschaften, die die Organisation der Bereitstellung der medizinischen und Krankentransportleistunge n in einem der Minimalübersicht entsprechendem Umfang garantieren können.
Schriftliche Bestätigungen, die die oben aufgeführten Forderungen nicht erfüllen, Formulare mit Stempeln der Versicherungsgesellschaften usw., d.h. Dokumente, die außer dem Datum des Versicherungsabschlusses nicht den gesetzgeberischen Forderungen entsprechen, werden nicht zu Bearbeitung entgegengenommen. - Einladung/ ReisebestätigungFalls sie keine Einladung für ein Touristenvisum haben, schicken Sie uns bitte eine Email an kontakt@nasche-reiseburo.de
- Ein Nachweis der regelmäßigen Einkommens
Der Auszug von der Bankrechnung oder andere Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung /Kopie/, Registrierung der eigenen Firma /Kopie/, Nachweis von Wohneigentum usw.). Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein. - Ausländische Staatsbürger benötigen eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung.
Weitere wichtige Hinweise:
- Registrierungspflicht: Beachten Sie, dass nach Einreise in die Russische Föderation Ihr Visum innerhalb von 7 A.T. registriert werden muss.
Geschäfts- und Touristenvisa werden automatisch beim Einchecken ins Hotel registriert. Hotels mit Visa-Referenznummer sind dazu verpflichtet.
Besuchervisa werden von den zuständigen UFMS (Miliz) registriert oder bei der Post. Bei nicht registrierten Visa kann es zu erheblichen Problemen bei der Ausreise kommen. - Visumarten: Die Einreisebestimmungen der Russischen Föderation unterscheiden zwischen verschiedenen Visaarten. Das jeweilige Visum für Russland muss daher auch dem tatsächlichem Reisezweck entsprechen.
- Bestimmte Städte/Flughäfen in der RF (z.B. Nishnij Novgorod) legen die gesetzlichen Bestimmungen sehr streng aus. Eine Einreise kann daher bei festgestellter Unstimmigkeit bezogen auf den Reisezweck an den Grenzübergangsstellen seitens der Behörden verwehrt werden.
BEI DEM KAUF DES FLUGTICKETS IN UNSERER FIRMA
WIRD EIN PREISNACHLASS VON 10 EURO AUF ALLE VISATARIFE GEWÄHRT
*****Bitte beachten Sie, dass wegen des Streikes der Deutschen Post, die Pässe bis zum 31.08.2015 mit der Versandart “Express” (Kosten : EUR 12) versandt werden.*****
Visumgebühren für Staatsangehörige EU Länder (außer Irland, Dänemark, Großbritannien)
Konsulat Art | Aufenthalt |
Bearbeitungszeit (Arbeitstage)
|
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Ab 10
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4-5
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Weniger als 3
|
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Touristenvisum | bis 30 Tage |
89 €
|
130 €
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ab 180 €
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2-mal* Touristenvisum | bis 30 Tage |
100 €
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140 €
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ab 190 €
|
Privatvisum (mit Einladung) | bis 90 Tage |
85€
|
130 €
|
ab 180 €
|
Transitvisum (beide Richtung) | 2×3 Tage |
89 €
|
130 €
|
ab 180 €
|
Geschäftsvisum (1,2-fach mit eigener Einladung) | bis 90 Tage |
89 €
|
130 €
|
ab 180 €
|
Geschäftsvisum (multi mit eigener Einladung von Innenministerium) | 90-365 Tage |
89 €
|
130 €
|
ab 180 €
|
Geschäftsvisum (multi mit eigenem Einladungsbrief von einladender Organisation) | 90-365 Tage |
89 €
|
Keine
|
Keine
|
* Das zweifache Touristenvisum wird nur in dem Fall ausgestellt, wenn eine Reise auch mit einem touristischen Zweck inzwischen in das an Russland grenzende Land vorgesehen ist und bei den touristischen Unterlagen ein entsprechendes Vermerk vorhanden ist.
Geschäftsvisum ( mit unserer Einladung )
Konsulat Art | Aufenthalt |
Bearbeitungszeit (Arbeitstage)
|
||||
20
|
17
|
11
|
5
|
3
|
||
Geschäftsvisum (einmal) | bis 90 Tage |
145 €
|
175 €
|
225 €
|
275 €
|
325 €
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Geschäftsvisum (zweimal) | bis 90 Tage |
165 €
|
195€
|
245 €
|
295 €
|
345 €
|
Mehrfaches Visum ( mit unserer Einladung )
für den Aufenthalt nicht mehr als 90 Tage, jedes halbe Jahr.
Konsulat Art |
Aufenthalt
|
Bearbeitungszeit (Arbeitstage)
|
|||
25-28
|
20-22
|
16-18
|
12-14
|
||
Mehrfaches Geschäftsvisum |
bis 6 Monate
|
375 €
|
400 €
|
450 €
|
550 €
|
bis 12 Monate
|
375 €
|
400 €
|
450 €
|
550 €
|
Visumgebühren für Staatenlose
Konsulat Art | Aufenthalt | Bearbeitungszeit (Arbeitstage) | ||
Ab 15 | 4-5 Tage | 3-2 Tage | ||
Einmaliges Visum Tourismus, Privatvisum (mit eigener Einladung), Transit, Geschäftsvisum (mit eigener Einladung) | bis 15/30 Tage | 125 €/ 150 € | 245 € | 280 € |
Zweimaliges Visum (Tourismus, Privatvisum (mit eigener Einladung), Transit, Geschäftsvisum (mit eigener Einladung) | bis 15/30 Tage | 155 €/ 180 € | Anfrage | Anfrage |
Mehrmaliges Visum (Geschäftsvisum mit eigener Einladung) | bis 365 Tage | Anfrage | Anfrage | Anfrage |
Visumgebühren für Staatsangehörige von EU Länder
(außer Irland, Großbritannien)
Konsulat Art | Aufenthalt | Bearbeitungszeit (Arbeitstage) | ||
Ab 15 | 4-5 Tage | 3-2 Tage | ||
Einmaliges Visum mit eigene Einladung (Arbeit, Studium, Aufenthaltsvisum) | - | 115 € | 130 € | 160 € |
Zweimaliges Visum mit eigene Einladung (Arbeit, Studium, Aufenthaltsvisum) | - | 115 € | 130 € | 160 € |
Mehrmaliges Visum mit eigene Einladung (Arbeit, Studium, Aufenthaltsvisum) | - | 115 € | 130 € | 160 € |
Wichtige Info zu Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Öffnungszeiten der Botschaft und zusätzlich nach den Feiertagen. Die Öffnungszeiten der Botschaft sind in der Regel Montag – Freitag. Durch die Feiertage verlängert sich die Bearbeitungsdauer. Die Botschaft geht nach den Feiertagen ihres eigenen Landes. Unsere Reisebüro hat an den gesetzlichen deutschen Feiertagen geschlossen, dadurch verlängert sich die Bearbeitungsdauer. Der Versandweg zählt nicht als Bearbeitungsdauer.