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Виза в Беларусь

BEI DEM KAUF DES FLUGTICKETS IN UNSERER FIRMA WIRD EIN PREISNACHLASS  VON 10 EURO AUF ALLE VISATARIFE GEWÄHRT

Einreisebestimmungen ( Stand: 01.03.2010 )

 

Bitte senden Sie uns folgende Antragsunterlagen: 

 

  • ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular mit dem aufgeklebten Lichtbild
  • ein gültiger Reisepass (Original, keine Kopie, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit dem Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist; der Reisepass soll  mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite enthalten
  • Wenn sie ein ehemaliger Staatsangehörige  von UdSSR sind – Unterlagen, die den Verlust der Staatsangehörigkeit beweisen
  • Auslandskrankenversicherung*
  • Für Kinder unter 16 Jahren – eine Kopie der Geburtsurkunde und Kopien von Hauptseitender Elternpässen (mit der Passnummer, einem Lichtbild und der Gültigkeitsdauer)

 

*****Bitte beachten Sie, dass wegen des Streikes der Deutschen Post, die Pässe bis zum 31.08.2015 mit der Versandart “Express” (Kosten : EUR 12) versandt werden.*****

 

 

 

Visagebühren für Staatsangehörige EU Länder 

 
 
Konsulat Art Aufenthaltsdauer Bearbeitungsdauer
( Arbeitstage )
10 AT 3AT

Transit 1Fach/2Fach/Mehrfach

2+2 Tage

50€/60€/110€ 75€/95€/150€

Geschäftlich 1-mal**/Multi***

90/365 Tage

90€/210€ 170€/250€
Privatvisum**

bis 90 Tage**

90€ 170€

Visum in Kinderausweis:
Private
Transit 1-mal/2-mal.

Bis 90 Tage

2+2 Tage

35€
30€
60€
45€
 

* – Seit dem 1. Juli 2014 ist für die Erteilung eines Einreisevisums zusätzlich die Vorlage folgender Dokumente erforderlich:

— eine Krankenversicherungspolice (im weiteren Police) der Unternehmen BELGOSSTRACH oder BELEKSIMGARANT, oder
— eine Police, Versicherungskarte, ein anderes Dokument, welches die Existenz einer Auslandskrankenversicherung bei einer Versicherungs-gesellschaft belegt.

Das Dokument kann als Kopie vorgelegt werden und muss folgende Informationen enthalten:

— Bezeichnung und Adresse der ausländischen Versicherungsgesellschaft, Telefonnummern der Gesellschaft oder deren Auslandskontakt-telefonnummern, Name 

 

Vorname Vatersname (wenn üblich) des ausländischen Versicherungsnehmers;
— Bestätigung, dass die Versicherung auf dem Territorium der Republik Belarus gilt;
— Bestätigung, dass der gesamte Aufenthaltszeitraum des ausländischen Staatsbürgers in der Republik Belarus abgedeckt ist;
— Bestätigung, dass die Versicherungssumme mindestens 10000 Euro beträgt.

 

** – ein einfaches Geschäfts- oder Besuchervisum mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen kann ohne Vorlage einer Einladung erteilt werden.  Das Visum kann ausgestellt werden, nachdem der Antragsteller das Visumantragsformular ausgefüllt und darin genauen Reisezweck, vollständige Bezeichnung (Name) und Anschrift der einladenden  belarussischen juristischen (natürlichen) Person sowie vorgesehene  Wohnadresse und Telefonnummer in Belarus angegeben hat.

 

*** – ein Dauergeschäftsvisum  bis zu 365 Tage wird für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt und gilt für unbegrenzte Zahl der Reisen nach Belarus. Dabei darf die gesamte Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht überschreiten.

 

Dauervisum für Geschäftsleute wird bei Vorlage folgender Unterlagen ausgestellt:

 

  • Antrag der belarussischen juristischen Person (spezielles Formular ist in der Botschaft auf Anfrage erhältlich);
  • Auszug aus dem Einheitlichen Staatsregister der juristischen Personen und Einzelunternehmer der Republik Belarus über die belarussische juristische Person;
  • Kopie des Vertrages (des Abkommens über die Zusammenarbeit) zwischen der belarussischen juristischen Person und dem Ausländer oder dem ausländischen Unternehmen, in dem er tätig ist, womit die Geschäftskontakte bestätigt werden, versiegelt mit dem Stempel der belarussischen juristischen Person;
  • ein Dokument, dass die Tätigkeit des Ausländers in der Organisation nachweist, die den Kooperationsvertrag mit der belarussischen juristischen Person abgeschlossen hat (auf dem Kopfbogen der ausländischen Organisation, unterschrieben vom deren Leiter);
  • bei Bedarf nach Beschluss des Leiters der Konsularabteilung auch andere Unterlagen, die die Angaben im Antrag sowie die Geschäftskontakte nachweisen.                                                                                                                                        

 

Visumgebühren sind ab 01.02.20115 gültig.